Unsere Lösungen für die Absicherung Ihrer Mitarbeiter
Mit der R+V sind Sie bestens gewappnet, wenn es um betriebliche Krankenversicherung geht. Das Team von Marco Härzer bietet Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Versicherungslösungen für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Belegschaft, sondern steht Ihnen auch nach Vertragsabschluss mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns für eine individuelle Beratung zu kontaktieren!
Erstklassige betriebliche Krankenversicherung
Bei der R+V bieten wir Ihnen umfassende Lösungen im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung, von denen Ihre Mitarbeiter profitieren. Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Versicherungskonzepte zu entwickeln, die optimal auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter abgestimmt sind. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der besten Tarife, bieten fundierte Beratung und sorgen dafür, dass Sie von maximalen Vorteilen profitieren. Lassen Sie uns gemeinsam eine gesunde Zukunft für Ihr Unternehmen gestalten!
Sicherheit und Beratung mit Herz und Verstand
Wir von der R+V stehen für eine vertrauensvolle Versicherungsbetreuung und fachkundige Beratung. Mit unserer TÜV-geprüften Expertise stehen wir Ihnen rund um das Thema der betrieblichen Krankenversicherung zur Seite und beraten Sie umfassend zu dem breiten Spektrum an Versicherungslösungen. Ob Spediteure, Handwerksbetriebe oder Foodtrucks – bei uns finden Sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen. Seit 1990 begleiten wir Menschen und Unternehmen durch alle Lebenslagen, stets mit einem erfahrenen Team und einem umfassenden Schadenservice vor Ort. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ziele verwirklichen – mit Herz, Verstand und kurzen Entscheidungswegen. Wir freuen uns auf Sie!
Tarif R+V-Klinik („Privatpatient im Krankenhaus“)
Ihr Arbeitgeber verschafft Ihnen die Möglichkeit, im Ernstfall die bestmögliche Versorgung im Krankenhaus in Anspruch zu nehmen:
• Freie Arzt- und Krankenhauswahl
• Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung
• Leistung auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung der Ärzte
• Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zur stationären Behandlung nach § 61 S. 2 SGB zu 100 %
• Ersatzkrankenhaustagegeld bis zu 70 € bei Verzicht auf Wahlleistungen
• Zeitlich unbegrenzte stationäre Psychotherapie