Erstklassige Versicherungslösungen für Ihren Betrieb
Die Experten der R+V bieten Ihnen betriebliche Krankenversicherungen, die passgenau auf Ihren Betrieb und Ihre Anforderungen zugeschnitten sind und Ihren Mitarbeitern besten Schutz garantieren. Das Team rund um Marco Härzer berät Sie fachkundig und stellt mit Ihnen gemeinsam ein Gesundheitspaket zusammen, von dem Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter profitieren. Erfahren Sie mehr über unsere flexiblen Versicherungskonzepte und kontaktieren Sie uns noch heute!
Individuelle Versicherungskonzepte für Ihre betriebliche Krankenversicherung
Bei der R+V stehen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre betriebliche Krankenversicherung im Zentrum unserer Arbeit. Wir bieten umfassende Beratung und individuelle Versicherungskonzepte, genau abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Unser Ziel ist es, durch persönliche Betreuung und Expertise den besten betrieblichen Schutz für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zu bieten. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und kontaktieren Sie uns für ein Angebot!
Versicherungsexperten mit Erfahrung und Herz
Seit 1990 ist die R+V Generalvertretung von Marco Härzer Ihr vertrauensvoller Partner im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung. Gegründet von Karl Härzer und weitergeführt von dessen Sohn, bieten wir TÜV-geprüfte Expertise und ein breites Spektrum an Absicherungen für verschiedene Unternehmensarten. Unser Betreuungskonzept stellt Ihre individuellen Ziele und Wünsche in den Vordergrund und unser erfahrenes Team kombiniert Fachwissen, um eine maßgeschneiderte Absicherung zu gewährleisten. Unsere Rund-um-Betreuung, der Vor-Ort-Schadenservice und ein Full-Service-Büro garantieren kurze Wege und schnelle Entscheidungen. Vertrauen Sie auf unser Team: Wir freuen uns darauf, Sie zu betreuen!
R+V-Dental 70 % PROFIL
Mit der betrieblichen Krankenversicherung der R+V ermöglicht Ihr Arbeitgeber Ihnen:
• Versorgung mit höherwertigem Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Inlays, Implantate inkl. Knochenaufbau sowie Reparatur von Zahnersatz) zu 70 % der erstattungsfähigen Kosten inkl. GKV-Leistung, mind. jedoch doppelter Festzuschuss bis max. 100 % des Rechnungsbetrags
• Kieferorthopädie zu 70 % der erstattungsfähigen Kosten bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Unfall ohne Altersbegrenzung
• Leistungen bis zum Höchstsatz der GOA / GOZ
• Keine Zahnstaffel
